Hauptinhalt, Aufwand, erfundene Autoren: Googles Qualitäts-Doku vom Oktober 2026

Google hat seine Doku zu hilfreichen Inhalten erweitert: Hauptinhalt, vier Qualitätsmerkmale, erfundene Autoren. Was neu ist und was nur übernommen.

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Mit Datum 1. Oktober 2026 hat Google seine Seite „Creating helpful, reliable, people-first content" (öffnet in neuem Tab) erweitert — ohne Eintrag im Changelog. Auf Deutsch gemeldet hat es SEO Südwest am 4. Oktober (öffnet in neuem Tab). Ich habe die neue Fassung Satz für Satz gegen die alte und gegen Googles Richtlinien für Qualitätsbewerter gelegt. Kurz gesagt: Drei Ergänzungen, und fast alles davon stand schon in den Bewerter-Richtlinien. Neu ist vor allem, dass Google es jetzt in der Doku für Website-Betreiber sagt. Wirklich neu in der Sache ist ein Halbsatz: Google verbindet erfundene Autoren ausdrücklich mit seinen automatischen Qualitätssystemen.

Wenn du wenig Zeit hast: Lies den Abschnitt zu erfundenen Autoren und die Einordnung fürs Ranking. Der Rest ist der Abgleich mit den Quellen.

Was sich geändert hat

Ich habe die aktuelle englische Seite (Stand „Last updated 2026-10-01") mit der englischen Fassung davor verglichen (Stand 10.12.2025, archiviert in der Wayback Machine (öffnet in neuem Tab)). Gegengeprüft habe ich mit der deutschen Übersetzung, die noch den Stand vom 18.12.2025 zeigt. Der Vergleich ergibt genau zwei eingefügte Blöcke, sonst ist der Text unverändert. Dazu kommt die Schwesterseite zu KI-generierten Inhalten, die mit demselben Datum geändert wurde.

Wo Was neu ist Woher es stammt
Hilfreiche Inhalte, am Ende des E-E-A-T-Abschnitts Überleitung: Neben E-E-A-T sei die Qualität des Hauptinhalts einer der wichtigsten Faktoren Bewerter-Richtlinien, Abschnitt 3.2
Neuer Abschnitt „Main content" Definition des Hauptinhalts mit fünf Kategorien Bewerter-Richtlinien, Abschnitt 2.4.1, Liste umgebaut und erweitert
Neuer Abschnitt „Main content" Vier Merkmale: Aufwand, Originalität, Talent oder Können, Genauigkeit Bewerter-Richtlinien, Abschnitt 3.2, ergänzt um Aussagen aus 4.6.6
„Who", Abschnitt zur Autorschaft Warnung vor erfundenen Autorenprofilen als Signal für „automated quality systems" Bewerter-Richtlinien, Abschnitt 4.5.3 — aber mit neuer Tragweite
Seite zu KI-generierten Inhalten Hinweis auf Halluzinationen; Google nennt es „critical", KI-Inhalte vor dem Veröffentlichen manuell zu prüfen neu formuliert, in den Bewerter-Richtlinien nicht zu finden

Im offiziellen Changelog (öffnet in neuem Tab) steht für den 1. Oktober nur die Seite zu KI-generierten Inhalten: ergänzt „with information from the Search Quality Raters guidelines", um die Dokumentation an die Präsentationen anzugleichen, die Google auf seinen Entwickler-Events zeigt. Für die Halluzinations-Sätze finde ich in den Bewerter-Richtlinien allerdings keine Vorlage. Die Änderung an der Seite zu hilfreichen Inhalten fehlt im Changelog ganz. Das ist auch Search Engine Journal (öffnet in neuem Tab) aufgefallen. Zeitlich passt die Begründung zur Search Central Live Deep Dive Europe (öffnet in neuem Tab), die Google für den 30. September bis 2. Oktober in Barcelona angekündigt hatte. SEO Südwest berichtet unter Berufung auf Marie Haynes, die Kriterien seien dort vorgestellt worden. Die Folien habe ich nicht gesehen, die Verbindung ist eine naheliegende Lesart, kein Beleg.

Die Abschnittsnummern beziehen sich auf die Fassung der Bewerter-Richtlinien (öffnet in neuem Tab) vom 11. September 2025, die Google zum Zeitpunkt meines Vergleichs ausliefert.

Der Hauptinhalt: eine Definition aus den Bewerter-Richtlinien

Google definiert jetzt in seiner Doku für Website-Betreiber: „Main content" ist „any part of the webpage that directly helps the page achieve its purpose". Je nach Zweck der Seite „could include" der Hauptinhalt fünf Kategorien:

  • Haupttext und Medien: Text, Artikel, Bilder, Audio, Video.
  • Interaktive Funktionen: Rechner, Online-Tools, Spiele, Suchfunktionen.
  • Beiträge von Nutzern: Forendiskussionen, Kundenbewertungen, Kommentare — wenn sie den Zweck der Seite direkt erfüllen.
  • Inhalte hinter Tabs oder Aufklappern: etwa Produktdaten, Sicherheitshinweise oder Bewertungen.
  • Seitentitel und Überschriften: sichtbare Überschriften, die das Thema zusammenfassen und bei der Entscheidung helfen, ob sich der Besuch lohnt.

Der Definitionssatz ist fast wörtlich Abschnitt 2.4.1 der Bewerter-Richtlinien, die Liste ist umgebaut und ergänzt. Zwei Unterschiede stecken im Detail. Erstens sagen die Richtlinien über Inhalte hinter Tabs, sie könnten Haupt-, Neben- oder Werbeinhalt sein, je nachdem, was dort steht. Die Seite für Website-Betreiber lässt diese Einschränkung weg und sagt nur allgemein, was der Hauptinhalt je nach Zweck enthalten kann. Ich lese das als Vereinfachung, nicht als Regeländerung. Zweitens zählen die Richtlinien nur den Titel oben auf der Seite zum Hauptinhalt, die neue Seite auch die Überschriften im ganzen Text.

Praktisch heißt das für dich zweierlei. Erstens: Was hinter einem Aufklapper steht, kann voll zum bewerteten Inhalt zählen — eine FAQ im Akkordeon ist kein Beiwerk, wenn sie den Zweck der Seite erfüllt. Zweitens: Überschriften gehören ausdrücklich zum Hauptinhalt, und zwar alle, nicht nur der Titel. Eine Überschrift, die mehr verspricht, als der Abschnitt hält, ist damit kein Stilproblem mehr, sondern ein Qualitätsproblem — das deckt sich mit der schon länger stehenden Frage auf derselben Seite, ob Titel und Überschrift „avoid exaggerating or being shocking in nature".

Was die Definition nicht sagt: wie Google den Hauptinhalt im Markup erkennt. Über <main> oder andere HTML-Elemente steht dort kein Wort. Warum ich <main> trotzdem sauber setze, steht in HTML-Landmarks — der Grund sind Lesemodus, Screenreader und Extraktions-Bibliotheken, nicht ein Ranking-Versprechen.

Vier Merkmale: Aufwand, Originalität, Können, Genauigkeit

Für die Bewertung des Hauptinhalts nennt Google vier Merkmale, auf die Qualitätsbewerter geschult werden. Die Bewerter-Richtlinien haben sie in Abschnitt 3.2 schon länger. Die Fassung für Website-Betreiber weicht an einigen Stellen ab, und genau dort lohnt sich das Lesen: Sie holt Aussagen aus anderen Abschnitten der Richtlinien in die Definition, sie entschärft beim Können, und bei der Genauigkeit wird aus „consider the extent" ein „must be highly accurate".

Aufwand (Effort): wie viel menschliche Arbeit in den Inhalt oder die Systeme dahinter geflossen ist. Zwei Sätze sind in der Definition neu, in der Sache aber nicht. Der erste nennt generative KI direkt: Große Textmengen per KI „without manual oversight or curation" zu erzeugen, beschreibt Google als „little to no effort". Der zweite ist für Zusammenfassungen und Kuratoren-Seiten unbequem: „Attribution or giving credit to other sources doesn't replace the need for original effort." Beides steht sinngemäß schon in Abschnitt 4.6.6 der Bewerter-Richtlinien. Dort gilt die niedrigste Bewertung auch dann, „if the page assigns credit for the content to another source". Neu ist, dass Google es jetzt Website-Betreibern direkt sagt. Eine saubere Quellenliste macht aus einer Zusammenfassung also keine eigene Leistung.

Originalität (Originality): ob der Inhalt Informationen oder Perspektiven bietet, die es anderswo nicht schon gibt.

Talent oder Können (Talent or skill): ob der Inhalt das Können zeigt, das für ein befriedigendes Erlebnis nötig ist — klare Sprache, gut produziertes Video, funktionierende Tools. Neu in dieser Definition ist eine Entwarnung samt Beispiel: Nicht jeder Inhalt braucht Spezialwissen. Den Gedanken kennen die Richtlinien schon („Informal expertise is equally important"), das Beispiel nicht: jemand, der seine Erfahrung mit einer neuen Methode zum Schneeräumen der Einfahrt teilt.

Genauigkeit (Accuracy): Informationsseiten sollen sachlich korrekt sein. Bei YMYL-Themen — Gesundheit, Finanzen, Sicherheit, also Themen, die das Leben von Menschen erheblich beeinflussen können — muss der Inhalt „highly accurate and consistent with established expert consensus" sein. Die Richtlinien formulieren das als Prüffrage („consider the extent"), die Seite für Website-Betreiber als Muss.

Ich prüfe diesen Artikel gegen genau diese Liste, weil er sonst unglaubwürdig wäre. Der Aufwand steckt im Abgleich: Ich habe die alte und die neue Fassung nebeneinandergelegt und jede neue Passage in den Bewerter-Richtlinien gesucht. Diesen Abgleich aller drei Ergänzungen habe ich in den Meldungen, die ich kenne, so nicht gefunden. Search Engine Journal hat immerhin den Autoren-Absatz gegen die Richtlinien gelegt. Die Genauigkeit sichert ein adversarischer Faktencheck, bevor der Text online geht. Eine Quellenliste allein wäre nach Googles Satz zu wenig — und das sehe ich genauso.

Erfundene Autoren: der eigentlich neue Satz

Im Abschnitt „Who" fragte Google schon vorher, ob deine Besucher erkennen, wer einen Inhalt geschrieben hat, ob es eine Verfasserzeile gibt und ob sie zu weiteren Informationen über den Autor führt. Neu ist dieser Absatz:

However, avoid using deceptive authorship information. Fabricating creator profiles (such as by using AI-generated headshots, made-up names, or false credentials to make content appear as if it was written by human experts) is a form of deception. Any form of deception makes a page untrustworthy to both users and our automated quality systems, and is a signal of a low-quality page.

Inhaltlich ist auch das zum größten Teil nicht neu. Abschnitt 4.5.3 der Bewerter-Richtlinien nennt erfundene Autorenprofile mit KI-generierten Bildern und falsche Angaben zur Qualifikation schon als Täuschung, und Täuschung bekommt dort die niedrigste Bewertung. Neu ist der Adressat. Die Bewerter-Richtlinien beschreiben, wie Menschen Suchergebnisse bewerten; Google betont selbst, dass diese Bewertungen das Ranking nicht direkt beeinflussen. Der neue Satz spricht dagegen ausdrücklich von Googles „automated quality systems" und nennt Täuschung „a signal of a low-quality page".

Soweit ich sehe, ist das die erste Stelle in Googles Doku für Website-Betreiber, an der erfundene Autoren ausdrücklich mit den automatischen Systemen verbunden werden. Wie dieses Signal technisch erkannt oder gewichtet wird, sagt Google nicht. Eine Strafe, ein Update oder eine manuelle Maßnahme kündigt die Seite auch nicht an.

Für meinen Artikel Autorenseiten ohne externe Signale heißt das: Die Grundthese steht. Eine Autorenseite erzeugt keine Reputation, und eine Autoren-Identität brauchst du sofort. Die Trennlinie zwischen dünn und ehrlich und erfunden hat Google jetzt aber selbst gezogen. Ich habe den Artikel an den betroffenen Stellen nachgezogen.

Genauigkeit und KI: Faktencheck ist jetzt Google-Wortlaut

Die zweite geänderte Seite ist Googles Leitfaden zu KI-generierten Inhalten (öffnet in neuem Tab). Dort steht jetzt:

Keep in mind that generative models don't retrieve facts, but predict a likely sequence of words based on their training data. Because of this, generative AI outputs may contain inaccuracies (also known as hallucinations). It is critical to manually factcheck and review all AI-generated content for accuracy and trustworthiness before publishing.

Der Satz danach weitet die Prüfung ausdrücklich auf Metadaten aus: <title>, Meta-Description, strukturierte Daten und Alt-Texte von Bildern, weil sie in den Suchergebnissen erscheinen können. Diese Aufzählung gab es schon. Neu ist, dass sie jetzt an der manuellen Prüfung hängt: Aus „This includes metadata like …" wurde „This review also applies to metadata like …".

Für mich ist das eine Bestätigung meines Vorgehens, und die Metadaten-Liste nehme ich wörtlich. Mein Faktencheck prüft jede überprüfbare Aussage im Text. Für diesen Artikel steht auch die Description im Frontmatter ausdrücklich im Prüfauftrag, denn genau sie landet als Meta-Description in den Suchergebnissen.

Was fürs Ranking folgt — und was nicht

Hier lohnt es sich, Googles eigene Abgrenzungen ernst zu nehmen, weil die ersten Meldungen sie gern weglassen.

  • Bewerter beeinflussen das Ranking nicht direkt. Auf der Seite zu hilfreichen Inhalten heißt es: „Search raters have no control over how pages rank. Rater data is not used directly in our ranking algorithms." Die vier Merkmale beschreiben, worauf Bewerter geschult werden — nicht eine Formel, die ein Algorithmus abarbeitet.
  • E-E-A-T ist kein einzelner Ranking-Faktor. „While E-E-A-T itself isn't a specific ranking factor" — der Satz stand schon in der alten Fassung und steht unverändert drin.
  • Kein Update angekündigt. Die Änderung ist eine Dokumentations-Änderung. Ein Core-Update, eine neue Spam-Richtlinie oder ein Datum, ab dem etwas anders bewertet wird, nennt Google nicht.
  • Die Ausnahme: Beim Absatz zu erfundenen Autoren spricht Google ausdrücklich von den automatischen Systemen. Wer seine Inhalte mit erfundenen Personen ausstattet, kann sich nicht mehr darauf berufen, das sei „nur" ein Thema der Bewerter-Richtlinien.

Selbsttest: diese Seite gegen „Wer, wie und warum"

Ich habe die Fragen der neuen Fassung an diese Seite gestellt. Nicht als Werbung, sondern weil sich so am schnellsten zeigt, wo die Fragen in der Praxis haken.

Wer: Jeder Blog-Artikel hat eine Verfasserzeile mit meinem Namen, verlinkt mit rel="author" auf meine Hauptseite jpkc.com. Im JSON-LD jeder Artikelseite steht ein vollständiger Person-Knoten mit sameAs auf meine externen Profile. Eine eigene Autorenseite gibt es bewusst nicht. Googles Fragen verlangen auch keine: Die Verfasserzeile soll zu „further information about the author" führen, und an anderer Stelle nennt die Seite „links to an author page or a site's About page" als gleichwertige Beispiele.

Wie: Wo ich KI einsetze, steht auf der Seite KI-Transparenz, die im Footer jeder Artikelseite verlinkt ist. Was dort fehlt, ist eine Angabe pro Artikel. Google formuliert die Offenlegung als Frage („self-evident to visitors through disclosures or in other ways?") und legt sie nahe, „when it would be reasonably expected". Gestellt werden die Fragen für Inhalte, bei denen Automatisierung „substantially" mitgeschrieben hat. Ob ein seitenweiter Hinweis im Footer dafür reicht, ist eine Abwägung, keine klare Regel. Ich halte das für einen offenen Punkt auf meiner Liste.

Warum: Auf dieser Seite läuft keine Werbung, und die Artikel entstehen aus dem, was mir in der täglichen Arbeit mit dem Web begegnet. Das kann ich behaupten. Ob es stimmt, musst du an den Texten selbst prüfen.

Für deutschsprachige Leser: Die Übersetzung hinkt

Wer Googles Seite auf Deutsch aufruft, sieht die Änderung nicht. Die deutsche Fassung der Seite zu hilfreichen Inhalten trug bei meinem Vergleich den Stand 18.12.2025, die Seite zu KI-generierten Inhalten den Stand 31.12.2025. Die neuen Abschnitte zu Hauptinhalt, vier Merkmalen und erfundenen Autoren fehlen dort, ebenso der Satz zur manuellen Prüfung.

Mein Tipp: Bei Googles Search-Central-Doku immer auf das Datum unter dem Text schauen und im Zweifel die englische Fassung lesen — ?hl=en an die URL hängen genügt. Deshalb verlinke ich in diesem Artikel ausnahmsweise die englischen Seiten.

Was ich nicht behaupte

  1. Nicht: „Google hat neue Ranking-Faktoren eingeführt." Die vier Merkmale stammen aus den Bewerter-Richtlinien, und Bewerter-Daten fließen laut Google nicht direkt ins Ranking.
  2. Nicht: „Inhalte hinter Tabs werden jetzt voll gewichtet." Die Doku definiert, was Hauptinhalt ist. Über die Gewichtung im Ranking sagt sie nichts.
  3. Nicht: „Erfundene Autoren führen zu einer Abstrafung." Google nennt sie ein Signal für minderwertige Seiten. Ob und wie stark das im Einzelfall wirkt, ist nicht dokumentiert.
  4. Nicht: „Die vier Merkmale wurden in Barcelona vorgestellt." Das berichtet SEO Südwest unter Berufung auf Marie Haynes, und der Changelog begründet die Änderung an der KI-Seite mit Präsentationen auf Entwickler-Events. Was dort gezeigt wurde, kenne ich nicht aus erster Hand.
  5. Nicht: „KI-generierte Inhalte sind jetzt verboten." Google nennt die manuelle Prüfung „critical" und warnt vor KI-Masse ohne Aufsicht. Das Werkzeug selbst verbietet die Seite nicht.

FAQ

Was ist neu in Googles Doku zu hilfreichen Inhalten?

Seit dem 1. Oktober 2026 definiert Google in seiner Doku für Website-Betreiber, was Hauptinhalt ist, und nennt vier Merkmale, auf die Qualitätsbewerter geschult werden: Aufwand, Originalität, Talent oder Können und Genauigkeit. Dazu kommt eine Warnung vor erfundenen Autorenprofilen. Fast alles davon stand schon in den Bewerter-Richtlinien. Neu ist vor allem, dass Google erfundene Autoren ausdrücklich als Signal für seine automatischen Qualitätssysteme nennt.

Was zählt laut Google zum Hauptinhalt?

Jeder Teil der Seite, der direkt hilft, den Zweck der Seite zu erfüllen: Haupttext und Medien, interaktive Funktionen wie Rechner oder Tools, Beiträge von Nutzern, wenn sie den Zweck erfüllen, Inhalte hinter Tabs oder Aufklappern sowie Seitentitel und Überschriften.

Sind die vier Merkmale jetzt Ranking-Faktoren?

Nein, nicht im Sinne einer Formel. Google beschreibt sie als Kriterien, auf die Qualitätsbewerter geschult werden, und schreibt auf derselben Seite, dass Bewerter-Daten nicht direkt in die Ranking-Algorithmen einfließen. Sie zeigen aber, was Google mit seinen Systemen zu belohnen versucht.

Darf ich noch KI zum Schreiben verwenden?

Ja. Google nennt es aber ausdrücklich „critical", KI-generierte Inhalte vor dem Veröffentlichen manuell auf Richtigkeit und Vertrauenswürdigkeit zu prüfen, einschließlich Titel, Meta-Description, strukturierter Daten und Alt-Texte. Große Textmengen per KI ohne menschliche Aufsicht beschreibt Google als „little to no effort".

Brauche ich jetzt eine Autorenseite?

Nicht zwingend. Google fragt, ob die Verfasserzeile zu weiteren Informationen über den Autor führt, und nennt eine Autorenseite oder eine Über-uns-Seite als Beispiele. Wichtig ist, dass die Angaben stimmen: Erfundene Namen, KI-generierte Porträts oder falsche Qualifikationen wertet Google als Täuschung. Ab wann sich eine eigene Autorenseite lohnt, steht in Autorenseiten ohne externe Signale.

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